Vergleich der Funktionserhalte FE0 / FE5 / FE180 E30 ... 90

 

Eigenschaften von Installationskabeln bezüglich Verhalten im Brandfall

Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede, Einsatzwecke und Eigenschaften der verschiedenen Installationskabel auf:

 

 

Halogenfreie und flammwidrige Kabel
(FE 0) *

Sicherheitskabel
(≥ FE 5) *

Sicherheitskabel mit
Funktionserhalt
(FE 180 / E 30...E 90)

 

Schutz gegen die Folgen
des Feuers

Schutz gegen die Folgen
und die Ausbreitung des
Feuers

Schutz gegen die Folgen,
die Ausbreitung und   den
sofortigen   Funktions-
ausfall durch das Feuer

Eigenschaften und Normen

halogenfrei
IEC 60754-1

keine korrosiven Gase
IEC 60754-2

geringe Rauchentwicklung
IEC 61034-1

Flammwidrig
IEC 60332-1

Keine Brandfortleitung
IEC 60332-3

Nein

Isolationserhalt
IEC 60331-11

Nein

Nein

Funktionserhalt
DIN 4102-12

Nein

Nein

Einsatz

Generell an Stelle von
PVC-Kabeln
Grundlage für die allgemeine Installation

Verhindert die Brandfortleitung bei offener Verlegung und grosser Häufung der Kabel

Sichert den Notbetrieb im
Brandfall über einen definierten Zeitraum


* je nach Kabelhersteller unterschiedliche Bezeichnung

 

Halogenfreie und flammwidrige Kabel

Als Minimalforderung gilt die Verwendung von halogenfreien und flammwidrigen Kabeln. Diese verhindern alle nachteiligen Folgen, welche üblicherweise mit Kabelbränden verbunden sind. Ihr Einsatzgebiet liegt in allen Bereichen, bei denen im Brandfall an die Kabelanlage nur eine einzige Anforderung gestellt wird: „keine Gefährdung von Personen und keine Folgeschäden durch die Brandgase“.

Halogenfreie und flammwidrige Kabel werden in folgenden Fällen eingesetzt:

                • In Gebäuden mit gutem Brandschutz

                • Bei kleinem Kabelvolumen

                • Keine grossen Räume mit grossen Menschenansammlungen

                • Für die feste Verlegung in Rohren auf oder unter Putz sowie in geschlossenen lnstallationskanälen,
                   auch in feuchten oder nassen Räumen oder im Freien

                • Nicht direkt in Erde oder Beton

Brandschutzkonzept nach Bedarf.



Sicherheitskabel (aus der Sicht des passiven Brandschutzes)

Sicherheitskabel verhindern zusätzlich die Brandfortleitung. Auch hier wird der elektrischen Aufgabe
des Kabels keine Beachtung geschenkt. Interessant ist nur das passive Verhalten im Brandfall. Im
Gegensatz zu den einfachen halogenfreien Kabeln brennen Sicherheitskabel nur bei der Zündquelle.
Bei allen Anwendungen, bei denen Brandschäden mittels Brandabschnitten begrenzt werden, ist der
Einsatz derartiger Kabel bei grossen Kabelmengen zwingend.

Halogenfreie Sicherheitskabel (min. FE 5 nach IEC 60332-3) sind zu verwenden, wenn der Schadenverlauf mit Brandabschnitten eingegrenzt werden muss, wie z.B.:

                • In Gebäuden mit grösserem Brandrisiko

                • Bei vielgeschossigen Gebäuden

                • Bei grossen Menschenansammlungen

                • Bei grossen Kabelmengen

                • Bei Verlegung auf Tragsystemen

Brandschutzkonzept erforderlich.

 

 

Sicherheitskabel mit Isolationserhalt (für die Funktion im Brandfall)

Bei diesen Kabeln ist die elektrische Funktion von Interesse. Das Kabel behält unter Feuereinwirkung
während einer definierten Zeit seine elektrischen Eigenschaften.
Halogenfreie Sicherheitskabel FE 180 / E 30 oder FE 180 / E 90, auf geprüftem Tragsystem oder
geprüfte Verlegeart (nach DIN 4102 Teil 12), müssen in folgenden Fällen eingesetzt werden:

                • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

                • Feuerwehraufzüge

                • Wasserdruckerhöhungsanlagen

                • Not- und Sicherheitsbeleuchtungen für Rettungswege

                • Melde, Signalisations- und Informationssysteme für die Evakuierung

                • Ansteuerung und Speisung von Notsystemen

                • Personenaufzüge mit Evakuierungsschalter

Brandschutzkonzept zwingend.



Normenvergleich

Anforderung

International
IEC

Europa CE-
NELEC

Deutschland
VDE

Schweiz
SEV

weitere

Halogennachweis

IEC 60754-1

EN 50267

VDE 0482
Teil 267

TP 20B/3C
3.4.5

NF C20-454

Korrosivität der
Brandgase

IEC 60754-2

EN 50267
(HD 602)

VDE 0482
Teil 267

TP 20B/3C
3.4.4/3.4.5

BS 6425 Part 2
NF C20-454

Toxität der Brand-
gase

IEC 60754-1

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NES 713
NF C20-454

Rauchdichte der
Brandgase

IEC 61034-1

EN 50268
(HD 606)

VDE 0482
Teil 268

TP 20B/3C
3.4.3

BS 7622
Part 1

Isolationserhalt (FE)

IEC 60331-11

EN 50266-2-4
(HD 405.3)

VDE 0472
Teil 814

TP 20B/3C
3.4.2

BS 6387
(CWZ)

Flammwidrigkeit
eines Kabel

IEC 60332-1

EN 50265
(HD 405.1/2)

VDE 0482
Teil 265-2-1

TP 20B/3C
3.4.1.1

BS 4066
Part 1

Brennverhalten von
Kabelbündeln

IEC 60332-3

EN 50265-2-1
(HD 405.3)

VDE 0482
Teil 266-2-4

TP 20B/3C
3.4.1.3

BS 4066
Part 3

Funktionserhalt (E)
von Kabelanlagen

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DIN 4102
Teil 12

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Quelle: KBOB, Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes